Noch ein „abgekartetes Urteil“: Warum wurde der Bruder von Thích Minh Tuệ zu fünf Jahren Haft verurteilt?

Die Verurteilung von Lê Anh Tuấn – dem ehemaligen Vorsitzenden und zugleich Geschäftsführer der Kaffee-Firma Ia Châm in der Provinz Gia Lai – zu fünf Jahren Gefängnis wegen des Straftatbestands „Missbrauch von Amt und Befugnissen bei der Ausübung öffentlicher Aufgaben“ zieht derzeit besondere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich.

Beobachtern zufolge liegt das nicht nur an der Höhe der Strafe, sondern auch an der Identität des Angeklagten: Er ist der Bruder von Lê Anh Tú, dem Mönch Thích Minh Tuệ.

Bei genauer Prüfung der im staatlichen Medienbericht veröffentlichten Anklageschrift zeigen sich jedoch zahlreiche Unklarheiten und logische Widersprüche, die erhebliche Zweifel an der Objektivität des Urteils aufkommen lassen.

Laut Anklage soll Tuấn eigenmächtig knapp 15 Hektar ungenutztes Land verpachtet haben, um sich persönlich 200 Millionen VND zu verschaffen, ohne dies über die Buchhaltung der Firma abzuwickeln – und „niemand in der Firma habe von der Landpacht gewusst“. Das wirkt widersprüchlich.

Gleichzeitig behauptet die Anklage, dass im März 2024 ein Teamleiter der Firma Tuấn von sich aus darüber informiert habe, dass die Pachtfrist für die betreffende Fläche abgelaufen sei. Das deutet darauf hin, dass entweder die Akten eine „stillschweigende“ interne Zustimmung außer Acht lassen – oder dass die Anklage die Verantwortung gezielt auf Tuấn als Einzelperson zu isolieren versucht.

Ebenso heißt es, Tuấn habe zunächst eine Vereinbarung mit Tạ Văn N. getroffen, später dann aber Tr. zur zusätzlichen Zahlung von 65,7 Millionen VND aufgefordert. Tuấn habe diesen Betrag schließlich aus eigenem Antrieb zurückgezahlt, noch bevor er seines Amtes enthoben wurde.

Warum setzt die Ermittlungsbehörde dann dennoch die Gesamtschadenssumme mit 200 Millionen VND an, obwohl ein Drittel davon bereits freiwillig zurückerstattet wurde, bevor überhaupt Anklage erhoben bzw. das Verfahren eingeleitet wurde?

Mehrere kritische Stimmen sind der Ansicht, dass eine fünfjährige Freiheitsstrafe für einen vergleichsweise geringeren finanziellen Verstoß – zumal der Angeklagte einen Teil des Schadens freiwillig wiedergutgemacht hat – eine ungewöhnlich harte Bestrafung darstellt.

Das hat in der Öffentlichkeit unweigerlich Zweifel genährt, ob hinter dem Fall nicht ein fragwürdiges Szenario stecken könnte – ein angeblich „verdächtiger“ juristischer Fallstrick.

Hong Linh – Thoibao.de